AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbdingungen gelten für alle einmaligen und fortlaufenden Leistungen von BEACHDESIGN sowie ihrer Rechtsnachfolger im Rahmen ihrer gesamten Geschäftstätigkeit. Abweichende Bedingungen sowie Ergänzungen oder änderungen sind für BEACHDESIGN nur dann verbindlich, wenn diese schriftlich von BEACHDESIGN bestätigt werden. Diese Vertragsbedingungen gelten auch für die Rechtsnachfolger des Kunden und alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer besonderen Einbeziehung bedarf.

.2 Mit Erteilung des Auftrages, spätestens mit der ersten Inanspruchnahme der Leistungen von BEACHDESIGN erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Entgegenstehenden Bestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen AGB wird hiermit widersprochen.

.3 BEACHDESIGN ist berechtigt, diese AGB einschliesslich aller Anlagen, wie beispielsweise Benutzungsbedingungen, Preislisten etc. .zu ändern. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe der änderungen, spätestens jedoch zu dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der änderungen, werden diese wirksamer Vertragsbestandteil auch für die fortlaufenden Leistungen. Im Falle des Widerspruches durch den Kunden kann BEACHDESIGN mit einer Frist von zwei Wochen seit Zugang des Widerspruches den Vertrag mit dem Kunden kündigen. Kündigt BEACHDESIGN nicht, wird der Vertrag zu den alten Bedingungen fortgesetzt.

2. Angebot und Annahme

.1 Die Angebote von BEACHDESIGN sind stets unverbindlich und freibleibend, soweit nichts anderes vereinbart ist.

.2 Mündliche Abreden sind nur dann verbindlich, wenn diese von BEACHDESIGN schriftlich bestätigt werden.

.3 Das Angebot wird durch eine schriftliche Auftragsbestätigung seitens des Kunden verbindlich angenommen. Bei fortlaufenden Leistungen kommt der Vertrag spätestens mit der ersten Inanspruchnahme oder Leistung von BEACHDESIGN zustande.

.4 Nach Beginn mit den auftragsgemässen Leistungen ist eine Stornierung des Auftrages, gleich in welchem Umfang, nicht mehr möglich.

3. Leistungsumfang

.1 Beschaffenheit und Umfang der Leistungen von BEACHDESIGN ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen oder aus dem Vertrag, dessen Bestandteil diese AGB sind.

.2 Leistungsdaten sowie die Beschaffenheit von Mustern, Vorlagen oder Entwürfen sind nur verbindlich, wenn BEACHDESIGN sie ausdrücklich schriftlich bestätigt. 1.3 gilt für die Leistungsbeschreibungen entsprechend.

.3 BEACHDESIGN ist zur Verarbeitung der vom Kunden gelieferten Daten (Texte, stehende und bewegte Bilder, Töne usw.) nur verpflichtet, soweit diese den Anforderungen entsprechen, die sich aus den Leistungsbeschreibungen oder dem Vertrag ergeben. Eine inhaltliche und rechtliche überprüfung durch BEACHDESIGN findet nicht statt, hierfür ist der Kunde selbst verantwortlich.

.4 Bedient sich BEACHDESIGN Dritter zur Leistungserbringung, kommt zwischen dem Dritten und dem Kunden kein Vertrag zustande.

.5 BEACHDESIGN-Leistungen basieren auf Werkverträgen. überschreiten die tatsächlichen Leistungen die im Werkvertrag festgelegten Leistungen, so werden diese – sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde – mit dem agenturüblichen Satz von 75,00 Euro pro Stunde abgerechnet.

.6 Soweit BEACHDESIGN entgeltfreie Dienstleistungen erbringt, können diese jederzeit nach Vorankündigung eingestellt oder für kostenpflichtig erklärt werden. Ziffer 1.3 gilt entsprechend.

.7 Die Funktionsfähigkeit bereits beim Kunden installierter Software mit der neuen, vertragsgegenständlichen Software, ist nicht geschuldet, soweit dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

.8 Gegenstand der Leistungspflicht von BEACHDESIGN ist – auch wenn die Installation als solche von BEACHDESIGN erbracht wird – insbesondere nicht die Anpassung bereits beim Kunden bestehender Software an die vertragsgegenständliche Software. Dies gilt auch dann, wenn die bereits beim Kunden vorhandene Software von BEACHDESIGN bezogen wurde.

.9 Weitere begleitende oder zusätzliche Leistungen von BEACHDESIGN, auch die Benutzereinführung und ähnliches, sind nur dann Vertragsinhalt, wenn dies ausdrücklich zwischen den Parteien schriftlich vereinbart worden ist.

.10 Bei der Registrierung von Internet-Domains wird BEACHDESIGN im Verhältnis zwischen dem Kunden und der DENIC, dem InterNIC oder einer anderen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig.

4. Leistungsfristen, Termine, Bindungsfristen

.1 An Angebote hält sich BEACHDESIGN 30 Tage gebunden, soweit keine abweichende Vereinbarung zwischen den Parteien schriftlich getroffen wurde.

.2 Zugesagte Liefer- und Fertigungsfristen und -termine sind unverbindlich, solange BEACHDESIGN sie nicht schriftlich bestätigt hat.

.3 Der Kunde unterstützt die Firma BEACHDESIGN bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Zurverfügungstellung von Informationen, Daten- und Bildmaterial sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Der Kunde wird die Firma BEACHDESIGN hinsichtlich der von ihr zu erbringenden Leistungen eingehend instruieren.

.4 Für den Fall, dass BEACHDESIGN die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat, ist der Kunde berechtigt, eine Verzugsentschädigung in Höhe von 1 Prozent für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens 4 Prozent des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Leistung von BEACHDESIGN zu fordern. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Verzug nicht auf grober Fahrlässigkeit oder auf Vorsatz von Mitarbeitern von BEACHDESIGN beruht.

.5 Eine Haftung von BEACHDESIGN für Verzugsfolgen ist dann ausgeschlossen, wenn den Kunden das Verschulden für die eingetretene Verzögerung trifft.

5. Preise, Zahlungsbedingungen, Fälligkeit

.1 Einzelaufträge auf Projektbasis werden je nach Schwierigkeitsgrad der Problemlösung und des erforderlichen Personal- und Zeitaufwandes auf der Basis der jeweils aktuellen Stunden- und Tagesverrechnungssätze von BEACHDESIGN oder nach einzelnen pauschalen Angeboten berechnet.

.2 Fremdleistungen werden mit der agenturüblichen Provision für Leistungen der Fachabteilungen sowie für die übernahme des Zahlungsdienstes weiterberechnet (Handlingkosten). BEACHDESIGN ist auch berechtigt, die Handlingkosten nach Zeitaufwand dem Kunden zu berechnen, wenn nicht vertraglich abweichendes, insbesondere die Verrechnung mit dem pauschalen Grundhonorar schriftlich vereinbart wurde.

.3 Auslagen werden gegen Vorlage entsprechender Nachweise dem Kunden berechnet, wenn diese Kosten nicht bereits vertragsgemäss in der Pauschale enthalten sind. Von den Auslagen werden u.a. umfasst technische Kosten für Vervielfältigungen/Kopien, Porto, Telefon- Telefax- und Onlinegebühren, Transportkosten, Kosten für notwendige Botenfahrten, Taxi- und Fahrtkosten sowie Spesen für notwendige Reisen.

.4 Alle Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen seit Zugang beim Kunden ohne Abzug sofort zur Zahlung an BEACHDESIGN fällig. Als zugegangen gilt eine Rechnung am 2. Tage nach Absendung bei BEACHDESIGN, gleichgültig, ob sie per Post, Telefax oder E-Mail versandt wird.

.5 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn BEACHDESIGN über den Betrag verfügen kann, im Falle von Schecks, sobald der Scheck vorbehaltlos gutgeschrieben worden ist, bei Lastschriftverfahren mit Gutschrift auf einem Konto von BEACHDESIGN. Die genehmigte Entgegennahme von Wechseln ist keine Stundung, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

.6 BEACHDESIGN ist berechtigt, Zahlungen zunächst mit älteren offenen Posten des Kunden zu verrechnen, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund diese bestehen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, ist BEACHDESIGN berechtigt, die Zahlungen zunächst mit den Kosten, dann mit den Zinsen und zuletzt mit der Hauptleistung zu verrechnen.

.7 Werden BEACHDESIGN Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so ist BEACHDESIGN berechtigt, die gesamte Restschuld sofort fällig zu stellen sowie Vorauszahlungen und Sicherheitsleistungen zu verlangen.

.8 Alle Leistungen, die von BEACHDESIGN vertragsgemäss zur Verfügung gestellt werden, sind unabhängig davon zu bezahlen, ob der Kunde sie nutzt. Eine Rückerstattung oder Minderung der Zahlungsverpflichtungen aufgrund fehlender Inanspruchnahme ist ausgeschlossen.

.9 Im Verzugsfall ist BEACHDESIGN weiterhin berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 Prozent p.a. über dem jeweiligen Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen, es sei denn, BEACHDESIGN weist im Einzelfall eine höhere Zinslast nach.

.10 Bis zur vollständigen Zahlung bleiben alle Rechte, insbesondere die ausschliesslichen Nutzungsrechte an Urheberrechten sowie das Eigentum und die ausschliesslichen Verfügungsrechte an Daten, Unterlagen, Texten sowie stehenden und bewegten Bildern und Tönen welche im Rahmen der Tätigkeit von BEACHDESIGN entwickelt wurden, bei BEACHDESIGN. Mit der endgültigen Bezahlung aller offenen Rechnungen gehen die Verfügungsrechte vollständig auf den Kunden über.

6. Kündigung, Kündigung aus wichtigem Grunde

.1 Die Verträge werden in der Regel projektgebunden geschlossen. Eine ordentliche Kündigung ist nach Auftragserteilung nicht mehr möglich.

.2 Eine Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die andere Partei vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen wesentliche Vertragspflichten verstösst oder das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien derart nachhaltig gestört ist, dass eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr zumutbar ist.

.3 Die ordentliche Kündigung von Internet-Domainverträgen im Besonderen erfolgt gegenüber BEACHDESIGN schriftlich, ggf. per Fax. Ausgehend vom Berichtstag (Tag des Zugangs der Kündigung im Hause BEACHDESIGN) wird die ordentliche Kündigung am letzten Tag des Folgemonats wirksam.

7. Abnahme

.1 BEACHDESIGN informiert den Kunden, sobald die Leistungen zur Verfügung stehen. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen von BEACHDESIGN binnen 7 Kalendertagen nach Zurverfügungstellung bzw. Zugang einer entsprechenden Mitteilung zu prüfen und abzunehmen, soweit nicht Mängel vorliegen, welche die Leistung wesentlich beeinträchtigen und daher für den Kunden nutzlos machen.

.2 Die Abnahme ist schriftlich zu erklären, gegebenenfalls unter Bezeichnung der nicht wesentlichen Mängel. Erfolgt innerhalb der Frist keine Beanstandung, gilt die von BEACHDESIGN erbrachte Leistung auch ohne ausdrückliche Erklärung des Kunden als mangelfrei abgenommen.

.3 Der Kunde wird die angelieferten Waren unverzüglich nach Lieferung auf Transportschäden untersuchen.

.4 Die Gefahr geht mit Abgabe auf die Post oder an den Spediteur oder das Transportunternehmen auf den Kunden über.

8. Gewährleistung

.1 Die Gewährleistung beginnt mit der Abnahme bzw. dem Ablauf der in Ziffer 7.1 genannten Wochenfrist. Bei einmaligen Leistungen gilt die unbeanstandete Inanspruchnahme als Verzicht auf jegliche Gewährleistung.

.2 Auch für mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn haftet BEACHDSIGN nur bei nachgewiesenem Vorsatz.

.3 Der Kunde hat eventuell auftretende Mängel stets aussagekräftig zu dokumentieren, insbesondere unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen und schriftlich zu melden und gegebenenfalls eine Problemanalyse und Fehlerbeseitigung durchzuführen.

.4 Der Kunde hat BEACHDESIGN bei einer möglichen Mangelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen.

.5 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind grundsätzlich solche Fehler, die durch äussere Einflüsse, Bedienungsfehler oder nicht von BEACHDESIGN durchgeführte Änderungen, Ergänzungen oder sonstige Manipulationen entstehen.

.6 Bei Schäden, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, sind BEACHDESIGN alle Aufwendungen zu ersetzen, die im Zusammenhang mit der Ursachenermittlung und Störungs- oder Schadenbeseitigung entstanden sind.

9. Aufrechnung, Zurückbehaltung

.1 Eine Aufrechnung gegenüber Forderungen von BEACHDESIGN ist nur möglich mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.

.2 Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur wegen Forderungen aus dem einzelnen, konkreten Vertragsverhältnis zu.

10. Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten des Kunden

.1 Der Kunde ist verpflichtet, BEACHDESIGN unverzüglich über Veränderungen der bei Vertragsschluss massgeblichen Verhältnisse zu informieren, insbesondere über die Rechtsstellung seiner Person, die Gesellschaftsverhältnisse, die technischen Voraussetzungen im Rahmen der Nutzung der Dienstleistungen von BEACHDESIGN, aber auch und insbesondere betreffend aller Informationen, welche die Bonität des Kunden betreffen können.

.2 Der Kunde verpflichtet sich, die von BEACHDESIGN erhaltenen Passwörter streng geheim zu halten und BEACHDESIGN unverzüglich zu informieren, sobald dieser davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt wurde bzw. ist.

.3 Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von BEACHDESIGN nutzen, haftet der Kunde gegenüber BEACHDESIGN auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz.

11. Verschwiegenheitspflicht, Datenschutz

.1 Soweit keine abweichende schriftliche Vereinbarung vorliegt, gelten alle an BEACHDESIGN im Rahmen der vertraglichen Tätigkeit überlassenen Informationen als nicht vertraulich.

.2 Der Kunde wird hiermit gem. §§3, 4 BDSG und §3 TDDSG belehrt, dass seine Daten im Rahmen dieses Vertrages gespeichert, verarbeitet und an Dritte weitergeleitet werden.

.3 Durch die Unterzeichnung des Vertrages willigt der Kunde in diesem Umfang und im Rahmen sonstiger nationaler und internationaler Vorschriften zum Datenschutz in die Datenverarbeitung und -weiterleitung durch BEACHDESIGN ein.

.4 Der Kunde seinerseits ist verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Er darf sich über die Dienste oder aufgrund der Dienstleistungen von BEACHDESIGN keine für ihn nicht bestimmte Daten beschaffen oder diese verändern.

12. Urheber- und Leistungsschutzrechte, Markenrechte

.1 Soweit bei BEACHDESIGN oder bei von BEACHDESIGN beauftragten Dritten im Rahmen der Tätigkeit Urheber-, Leistungsschutz- und / oder Verwertungsrechte entstehen, überträgt BEACHDESIGN alle für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte erst nach vollständiger Zahlung aller offenen Rechnungen auf den Kunden, Ziffer 5.10 gilt entsprechend.

.2 Wenn sich BEACHDESIGN zur Vertragserfüllung dritten Personen bedient, ist BEACHDESIGN verpflichtet, zuvor die Nutzungsrechte an etwaigen Urheberrechten für die Tätigkeit der Dritten zu erwerben und auf den Kunden auf der Grundlage der vorstehenden Vereinbarung auf Kosten des Kunden zu übertragen. Ansprüche Dritter auf besondere Vergütungen zur Abgeltung von Urheber- und Leistungsschutzrechten sowie des Rechts am eigenen Bild, gehen zu Lasten des Kunden. BEACHDESIGN wird in allen Fällen, in denen ein derartiger Anspruch eines Dritten erkennbar wird, rechtzeitig vor der Verwendung des hiervon betroffenen Materials dem Kunden Kenntnis geben.

.3 Der Kunde darf Urheberrechtsvermerke von BEACHDESIGN nicht verändern oder entfernen. Der Kunde ist auch nicht berechtigt, Weiterentwicklungen (Updates oder Upgrades) oder Bearbeitungen gleich welcher Art vorzunehmen ohne Rücksprache mit BEACHDESIGN. Etwas anderes gilt dann, wenn der Kunde sich die umfassenden Nutzungsrechte hat einräumen lassen.

.4 Etwaige BEACHDESIGN bekannte Beschränkungen von Nutzungsrechten wird BEACHDESIGN dem Kunden umgehend mitteilen. Insbesondere wird BEACHDESIGN über bestehende GEMA-Rechte oder solche anderer Verwertungsgesellschaften den Kunden aufklären.

.5 Urheber- und Nutzungsrechte für die vom Kunden abgelehnten oder nicht ausgeführten Entwürfe bleiben bei BEACHDESIGN.

.6 Bei Texten, wie z. B. Pressemitteilungen verbleiben alle Nutzungsrechte an etwaigen Urheberrechten bei BEACHDESIGN. Der Kunde ist nach vollständiger Rechnungsbegleichung berechtigt, die Texte zu überarbeiten. BEACHDESIGN ist jedoch nur an die dem Kunden überlassenen Texte inhaltlich gebunden und haftet nur für deren Inhalte.

.7 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Wortmarke “BEACHDESIGN” und / oder die Wort/Bildmarkenkombination mit dem Wortbestandteil “BEACHDESIGN” gleich in welcher Art und Weise zu nutzen.

13. Haftung von BEACHDESIGN, Schadenersatz

.1 BEACHDESIGN übernimmt keine Garantie dafür, dass die Providerleistungen für einen bestimmten Dienst, oder eine bestimmte Software geeignet oder permanent verfügbar sind. Dies obliegt dem jeweiligen Provider selbst.

.2 BEACHDESIGN übernimmt auch keine Haftung für Schäden oder Folgeschäden, die direkt oder indirekt durch den jeweiligen Provider verursacht wurden, oder für Störungen innerhalb des Internets.

.3 BEACHDESIGN übernimmt keine Haftung bei Unfällen, Sachschäden oder Schäden sonstiger Art, die durch Mängel in der Dokumentation (zum Beispiel Betriebsanleitung) entstehen, für die Inhalte der zu erstellenden Materialien (zum Beispiel Inhalts-/Textfehler durch fehlerhafte Vorlagen) oder Schäden, die auf fehlerhaftes oder unvollständiges Material von anderen Dienstleistern (zum Beispiel Abbildungserstellung/ Layoutvorlagen), insbesondere auf falsche Herstellerinformationen zurückgehen.

.4 Eine Haftung ist auch ausgeschlossen für Schäden, die aus der Nutzung oder dem Gebrauch der Dienstleistungen von BEACHDESIGN oder von Zulieferern gestellter Software oder über das Internet geladener Software resultieren.

.5 Insbesondere haftet BEACHDESIGN nicht für fremde Inhalte von Internetseiten, die im Rahmen der Leistungserbringung von BEACHDESIGN von Dritten übernommen wurden. BEACHDESIGN ist auch nicht verpflichtet, die vertragsgemäss zu bearbeitenden Inhalte rechtlich prüfen zu lassen. Eine Haftung von BEACHDESIGN ist insbesondere auch dann ausgeschlossen, wenn vor dem Hintergrund der Rechtsprechung durch eine Verlinkung eine Verantwortlichkeit für den Inhalt der durch den Link verbundenen Seiten angenommen wird oder würde.

.6 BEACHDESIGN haftet auch nicht für entgangenen Gewinn und für indirekte Schäden, unabhängig davon, ob diese beim Kunden oder bei Dritten entstehen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

.7 BEACHDESIGN haftet nicht für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der über seine Dienste übermittelten Informationen.

.8 Ebensowenig haftet BEACHDESIGN dafür, dass die Informationen und Daten frei von Rechten Dritter sind oder der Absender oder der Empfänger sie rechtmässig behandelt oder weiterverarbeitet.

.9 Tritt ein Schadenereignis im Machtbereich eines Dritten (Netzbetreiber, Zulieferer etc.) ein, so haftet BEACHDESIGN nur in dem Umfang, in dem der Dritte BEACHDESIGN gegenüber haftet.

.10 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und von Ereignissen, die ausserhalb des Einflussbereiches von BEACHDESIGN liegen und die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Ausfälle oder Störungen im Bereich der Betreiber der physikalischen Netze, hat BEACHDESIGN auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten. Derartige Umstände berechtigen BEACHDESIGN, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

.11 Haftung und Schadenersatzansprüche sind auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt. Der Einwand des Mitverschuldens des Kunden bleibt BEACHDESIGN unbenommen.

.12 BEACHDESIGN haftet für Beratung nur, soweit die Fragestellung den Inhalt des jeweiligen Angebots betroffen hat.

.13 Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber BEACHDESIGN als auch gegenüber BEACHDESIGN-Erfüllungs-und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

.14 Die Haftung für schriftlich von BEACHDESIGN zugesicherte Eigenschaften bleibt unberührt.

.15 Web-Hosting-Leistungen werden nicht von BEACHDESIGN durchgeführt, sondern weitergegeben an Dritte. BEACHDESIGN haftet daher nicht für Ansprüche gleich welcher Art, die auf die Web-Hosting-Leistungen zurückzuführen sind, insbesondere nicht für Forderungen aufgrund mangelhafter Leistungen, die Verantwortlichkeit hierfür liegt allein beim Provider.

14. Haftung des Kunden

.1 Der Kunde versichert, Inhaber der ausschliesslichen Verwertungsrechte an den von ihm gelieferten Daten (Text, stehende und bewegte Bilder, Töne) zu sein und die Berechtigung zu haben, diese Rechte auch an Dritte weiter zu übertragen. Weiterhin versichert der Kunde, dass durch diesen Vertrag Urheber-, Leistungsschutzrechte- und Rechte Dritter nach dem Bundesdatenschutzgesetz nicht verletzt werden.

.2 Der Kunde haftet für alle Schäden und Forderungen, die sich aus einem Verstoss gegen die unter 14.1 genannten Versicherungen ergeben und stellt BEACHDESIGN mit Vertragsabschluss im Innenverhältnis frei. Soweit Dritte gegen BEACHDESIGN Ansprüche geltend machen, ist BEACHDESIGN verpflichtet, den Kunden hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

.3 Der Kunde versichert im übrigen, dass er zur übertragung aller Rechte befugt ist, die zur Herstellung des Vertragsgegenstandes oder zur Erbringung der Dienstleistungen auf Seiten von BEACHDESIGN erforderlich sind.

.4 Soweit der Kunde damit Lizenzgeber ist oder wird, versichert er, dass von ihm bezüglich des Vertragsgegenstandes gegenüber niemandem eine noch fortwirkende Vereinbarung getroffen ist und wird, der zufolge Verwertungsrechte und Befugnisse der nach diesem Vertrag zu gewährenden Art automatisch erlöschen oder von ihm an einen Dritten fallen.

.5 Der Kunde haftet für alle Schäden, die BEACHDESIGN und deren Mitarbeitern oder Kunden oder sonstigen Vertragspartnern von BEACHDESIGN durch ihn oder seine Mitarbeiter und Erfüllungs-/Verrichtungsgehilfen oder durch von ihm oder in seinem Auftrag von Dritten zu Vertragserfüllung eingebrachte Gegenstände entstehen. Diese Haftung umfasst auch Mangelfolgeschäden.

.6 Unbeschadet etwaiger darüber hinausgehender Ansprüche und Rechte wird der Kunde BEACHDESIGN und andere Personen und Gesellschaften, die Rechte von BEACHDESIGN herleiten, von allen gegen diese erhobenen Ansprüche Dritter einschliesslich der Kosten einer etwaigen angemessenen Rechtsverteidigung freistellen.

.7 Nach Abnahme eines Projekts – gleichgültig ob es sich um ein Web-, ein Print- oder ein sonstiges Projekt im Angebotsspektrum von BEACHDESIGN handelt – geht die Haftung für das Projekt in vollem Umfang auf den Kunden über. Soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gilt die Bezahlung der Endrechnung als Abnahme in besagtem Sinne.

15. Endbestimmungen

.1 Änderungen und Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst.

.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von BEACHDSIGN (97297 Waldbüttelbrunn).

.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ergänzend gelten für diesen Vertrag die Bestimmungen des deutschen Urheber- und Datenschutzrechts.

.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, oder eine Regelungslücke existieren, bleiben die übrigen Bestimmungen in ihrer Wirksamkeit unberührt. An die Stelle der nichtigen, unwirksamen oder fehlenden Klausel tritt eine solche, deren wirtschaftlicher Sinn und Zweck der beanstandeten Regelung am nächsten kommt und einer rechtlichen Prüfung standhält.

Stand: 01. Juli 2011